Stand heute können prinzipiell Patienten der höchsten und zweithöchsten Prioriät geimpft werden.
Das heißt:
- Patienten über 70
- Patienten über 60, wenn der Impfstoff von Astra Zeneca verwendet wird
- Bewohner und Personal in Alten- und Pflegeheimen
- Personal ambulanter Pflegedienste
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem / erhöhtem COVID 19 Expositionsrisiko
- Personen mit schweren Vorerkrankungen
- Personen, denen im Einzelfall ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf bescheinigt wird
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von
- Pflegebedürftigen über 70-jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben
- Pflegebedürftigen mit einer schweren Vorerkrankung
- Schwangeren
- Personen die in Einrichtungen für Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung arbeiten
- Polizei und Ordnungskräfte
- Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen, Förderschulen
- Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
- Bewohner und Personal von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften